(Torremolinos und Malaga /Spanien) Während des Verfahrens war ich noch in Spanien. In Deutschland war es noch zu kalt und mein Lebensmobil musste ich noch selber (mit Hilfe von Wulf) reparieren. Luftfederung und komplette Zentralelektrik.
Als ich eines Nachmittags am Strand war bekam ich die erste eMail mit einem Vergleichsangebot:
Unsere Mandantin könnte sich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgende Einigung vorstellen:
- Unsere Mandantin wäre bereit, das Gerät erneut in die Werkstatt zu übersenden und die Reparaturkosten gemäß dem Kostenvoranschlag vom 25.09.2025 in Höhe von 274,29 EUR zu übernehmen. Dieser Betrag entspricht 3/4 der Reparaturkosten gemäß dem Kostenvoranschlag vom 25.09.2025.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
- Damit ist der Rechtstreit erledigt.
- Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche gegenseitigen Forderungen bekannt und unbekannt, gegenwärtig oder zukünftig aus dem streitgegenständlichen Sachverhalt und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis abgegolten und erledigt. Weitere Forderungen bestehen nicht.
😱🤣🤣🤣🤣
Meine Rückantwort war….

Später habe ich eine weitere sachliche Mail geschrieben :
Ahoi Frau D.
Ich komme aus der ITK Branche und kenne das Geschäftsgebahren ihrer Mandantin als (ehemaliger) Mitbewerber von vielen Kunden.
Der MediaMarkt wird diesen Prozess verlieren, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Der staatlich bestelle und vereidigte Sachverständige wird den Clusterfehler eindeutig als bekannten Fehler bestätigen.
In dem KVA fehlt übrigens noch der Akku, welcher, nachgewiesen, zu wenig Leistung/Kapazität hat.
Die gesamten Kosten des Verfahrens wird selbstverständlich die Beklagte tragen.

