(Raddestorf und Minden /Deutschland) Mittlerweile zurück in Deutschland. Da das Amtsgericht natürlich seit mehreren Monaten auf den Vorschuss von 3.000 Euro für den staatlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wartet…
Und die Anwalts-Aktiengesellschaft immer wieder um Aufschub bettelt….
… mache ich ein Angebot.
Sie zahlen 345 Euro und übernehmen selbstverständlich ALLE Kosten des Verfahrens.
Na geht doch… Warum nicht gleich so. Warum ziehen sie vermutlich tausende von Kunden jährlich über den Tisch die sich nicht trauen, ihr Recht durchzusetzen?
[…] wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet haben, die beklagte Partei im Schriftsatz vom 03.07.2026, den der Kläger mit Schreiben vom 28.07.2026 angenommen hat, sodass folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
- Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 345,00 EUR. Die Parteien sind sich einig, dass das streitgegenständliche Gerät beim Kläger verbleibt.
- Damit ist der Rechtsstreit erledigt.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Mit der Erfüllung der Ziffer 1 dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis (Kaufvertrag vom 12.03.2025) vollständig abgegolten und erledigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ansprüche bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder künftig entstehen, soweit sie ihren Rechtsgrund in dem streitgegenständlichen Sachverhalt oder dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis haben.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 370,00 EUR festgesetzt.
Minden, 28.07.2026
Amtsgericht


GEMENI KI hat mir geholfen, das Geld zu illustrieren…

