David gegen Goliath: Wie ich einen Milliarden-Konzern vor dem Amtsgericht in die Knie zwang! (6) Ein giftiges Angebot.

(Raddestorf und Minden /Deutschland &  Málaga /Spanien) Nach dem Scherz der Anwältin kam ein weiteres Vergleichsangebot…. Ein giftiges, weil wir weltweit eine Speicherkrise haben und Geräte, auch gebraucht, DEUTLICH teurer geworden sind.


Unsere Mandantin wäre aber bereit, das streitgegenständliche Gerät unter der Berücksichtigung der Nutzungsentschädigung zurückzunehmen (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Bei einer erwarteten Gesamtnutzungsdauer von 48 Monaten würde die Nutzungsentschädigung 203 EUR (Nutzungsdauer: ca. 14,8 Monate) betragen.

Unsere Mandantin schlägt Ihnen daher den folgenden Vergleichsvorschlag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vor:

  1. Unsere Mandantin zahlt Ihnen einen Betrag in Höhe von 457,00 EUR Zug-um-Zug gegen die Rückgabe und die Rückübereignung des streitgegenständlichen Gerätes.
  2. Damit ist der Rechtsstreit erledigt. Weitere Forderung bestehen nicht.
  3. Unsere Mandantin trägt die Kosten des Verfahrens.

Wir bitten um Mitteilung, ob mit dem vorgeschlagenen Vergleichsvorschlag Einverständnis besteht.


Ähm nö….

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