(Malaga /Spanien) Heute Morgen den defekten Luftbalg, bei dem durch normalen Luftdruck der Bolzen sich löste, zum Händler zurückgebracht.
Es ist wirklich hanebüchend was Händler, insbesondere aus der KFZ Branche, sich einfallen lassen um die gesetzliche Sachmängelhaftung bei privaten Endverbrauchern oder eine freiwillige HerstellerGarantie zu verneinen.
Beispiel…
Wie, Sie haben die neue Glühlampe die Sie heute Morgen gekauft haben tatsächlich in eine Fassung geschraubt und dann noch 230 Volt eingeschaltet.
Kein Wunder das die arme Lampe kaputt gegangen ist. Also mit Garantie wird das nichts. Aber wir haben diese Woche einen 5er Pack im Angebot. Es gehen immer welche kaputt. Gut wenn man zu Hause genügend in Reserve hat.
LED Beleuchtung hält bis zu 50.000 Stunden sofern man sie ausgeschaltet lässt. Klar!
Kleiner Scherz?
Ich habe also einen neuen Luftbalg bestellt, den ich natürlich bezahlen muss, und der Händler ist so gnädig und will den defekten Luftbalg zum Hersteller senden, zwecks „Garantie“
Ich versuchte mehrmals freundlich aber vergebens dem guten Mann am Tresen zu informieren das ich keine freiwillige Garantie habe möchte sondern mein Recht in der EU auf Abwicklung der Sachmängelhaftung….



