Der Rückbau eines AKW wird viel teurer für den Betreiber? Kein Problem sondern eine simple Lösung.

(Deutschland) Den Rückbau beauftragt und finanziert eine Tochtergesellschaft, zum Beispiel von e.on, natürlich eine GmbH. Damit ist die e.on  Aktiengesellschaft komplett aus der Haftung und wer zahlt dann?


Übrigens einen sehr prominenten, in meinen Augen entweder sehr dummen oder gekauften, ähm bespendeten, Befürworter von AKW, der immer noch laut dummes Zeug unwissenden Menschen erzählt. Mehr von König Markus ganz unten…


Ein aktueller REALER Fall


Hierbei handelt es sich um den Fall des Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR-300) in Hamm-Uentrop in Nordrhein-Westfalen.

Die dazugehörige Betreibergesellschaft, die im September 2024 in die Insolvenz geglitten ist, heißt Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG).

​Hinter dieser vermeintlich kleinen GmbH stehen jedoch finanzstarke Energiekonzerne als Hauptgesellschafter:

  • RWE Power (gehört zu RWE) mit ca. 39 % Anteil
  • PreussenElektra (Tochtergesellschaft von E.ON) mit ca. 39 % Anteil
  • Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV), ein Zusammenschluss kommunaler Energieversorger (u.a. Stadtwerke Bielefeld, Hagen, Aachen, Wuppertal), mit ca. 22 % Anteil

​Die Hintergründe des Konflikts

​Der Versuchsreaktor in Hamm-Uentrop sollte in den 1980er Jahren die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden, lief aufgrund zahlreicher technischer Probleme und Störfälle aber nur für wenige Jahre und wurde 1989 wieder stillgelegt. Seitdem befindet sich die Anlage im sogenannten „sicheren Einschluss“, und ab 2030 soll der eigentliche Abriss beginnen.

Die Kosten für diesen vollständigen Rückbau sind immens: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schätzte die Summe bereits 2021 auf rund 750 Millionen Euro. Unter Einrechnung der Inflation gehen Schätzungen mittlerweile von Kosten bis zu einer Milliarde Euro aus.

​Insolvenz als strategischer Schutzschild für die Konzerne?

Lange Zeit weigerten sich die Betreiber, für diese Abrisskosten aufzukommen, und beriefen sich auf einen alten Rahmenvertrag, der ihrer Ansicht nach den Bund und das Land NRW in die Pflicht nahm. Im September 2024 entschied jedoch das Landgericht Düsseldorf, dass die HKG als Betreiberin die Kosten selbst tragen muss.

Anstatt dass nun die milliardenschweren Mutterkonzerne (RWE und E.ON) für ihre Tochtergesellschaft einstanden, meldete die HKG als GmbH aufgrund der drohenden Milliardenbelastung schlichtweg Insolvenz an.

Durch die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Mutterkonzerne vor einem direkten Durchgriff auf ihr eigenes Vermögen geschützt.

​Folgen für den Steuerzahler

Weil der Eigentümer (die HKG) nun zahlungsunfähig ist, das Atomkraftwerk aber aus Gründen des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit zwingend fachgerecht abgebaut werden muss, fällt die finanzielle und organisatorische Verantwortung faktisch an den Staat zurück.

Da der Bund gesetzlich für die Sicherstellung der nuklearen Sicherheit verantwortlich ist, bedeutet die Insolvenz der HKG am Ende, dass voraussichtlich der Steuerzahler die gesamten Rückbaukosten in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro übernehmen muss.

Die Gewinne aus dem früheren Energieverkauf blieben bei den Unternehmen, während die Entsorgungskosten nun vergesellschaftet werden


Ein fiktives aber doch realistisches Foto:


Eine Satire…

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