(Deutschland und die Europäische Union) Das hätte die aktuelle Regierung nicht selber auf die Beine gestellt. Denn die CDU ist von Teilen der Wirtschaft gekauft, ähm so extrem bespendet worden, daß guter Verbrauchschutz da nur stört.
Es ist eine EU Richtlinie, welche die deutsche Regierung umzusetzen hat!
In Brüssel wird zwar auch fleißig bestochen, ähm bespendet, ähm lobbyiert. Aber zum Glück (hoffentlich) nicht so extrem wie bei der CDU /CSU. Siehe unten…
Viele gute Entscheidungen FÜR private Endverbraucher. Yeahhh
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts stärkt die Position privater Endverbraucher erheblich, indem er das Haftungsrecht an das digitale Zeitalter und moderne Konsumformen anpasst.
Die wesentlichen Vorteile für private Endverbraucher lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Erweiterter Schutz im digitalen Bereich
- Software als Produkt: Software wird künftig unabhängig von ihrer Bereitstellungsart (z. B. via Cloud oder App) als eigenständiges Produkt behandelt. Damit haften Hersteller auch für Fehler in KI-Systemen.
- Schutz vor Datenverlust: Erstmals sind Schäden durch die Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht für berufliche Zwecke genutzt werden, ersatzfähig.
- Haftung für Updates: Verbraucher sind besser geschützt, wenn Schäden durch fehlerhafte Software-Updates entstehen oder wenn notwendige Sicherheits-Updates vom Hersteller unterlassen werden.
2. Erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen
- Beweislast-Erleichterungen: Bei technisch komplexen Produkten (wie vernetzten Geräten) muss der Kläger nur noch die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers nachweisen, wenn der Vollbeweis übermäßig schwierig ist.
- Offenlegung von Beweismitteln: Gerichte können Hersteller zur Offenlegung interner Beweismittel verpflichten, um die Informationsasymmetrie zwischen Konzern und Verbraucher auszugleichen.
- Gesetzliche Vermutungen: Verstößt ein Produkt gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen oder liegt eine offensichtliche Funktionsstörung vor, wird der Fehler des Produkts gesetzlich vermutet.
3. Lückenschluss bei globalen Lieferketten
- Haftung lokaler Akteure: Wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, können Verbraucher stattdessen Importeure, Bevollmächtigte oder Fulfilment-Dienstleister in der EU haftbar machen.
- Online-Plattformen: Unter bestimmten Bedingungen haften auch Betreiber von Online-Marktplätzen, wenn sie den Eindruck erwecken, das Produkt selbst bereitzustellen, und keinen verantwortlichen Akteur in der EU benennen können.
4. Verbesserte finanzielle Konditionen
- Wegfall des Selbstbehalts: Die bisherige Selbstbeteiligung der geschädigten Person bei Sachschäden (zuvor 500 Euro) entfällt komplett.
- Keine Haftungshöchstgrenze: Die bisherige Gesamt-Haftungshöchstgrenze für Personenschäden wird aufgehoben, was insbesondere bei Großschadensereignissen den Schutz verbessert.
5. Schutz bei körperlichen Langzeitschäden
- Verlängerte Ausschlussfrist: Bei Körperverletzungen mit langen Latenzzeiten (Symptome treten erst sehr spät auf) wird die Frist, nach der Ansprüche erlöschen, von 10 auf 25 Jahre verlängert.
Quelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104297.pdf

