(Am Fährhafen von Patras, Griechenland) Menschen versuchten /versuchen als blinde Passagiere illegal an Board einer Fähre zu kommen um dann, über Italien, nach Nordeuropa zu gelangen.
Um dort dann ERSTMALS als Flüchtling registriert zu werden. Beachte das DUBLIN II Verfahren. Siehe unten.
Die Abschottung ist mittlerweile extrem aufwändig….














Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Unterzeichnerstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Unterzeichnerstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L, Nr. 50 vom 25. Februar 2003 veröffentlicht. Sie trat im März 2003 in Kraft und ersetzte im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems das Dubliner Übereinkommen, weshalb sie kurz als Dublin-II-Verordnung bezeichnet wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EG%29_Nr._343%2F2003_%28Dublin_II%29?wprov=sfla1