(Deutschland) Kleiner Hinweis, die Aktionäre, vor allem zukünftige, möchten Geld einnehmen keines ausgeben.
Alle (!) Befürworter von Atomkraftwerken sollten über die Haftung und vor allem wieviele Milliarden Euro alle Menschen in Form von Steuern bereits bezahlt hatten, derzeit bezahlen und in den nächsten mindestens 100 Jahren bezahlen werden, informiert sein.
Danach sollten solche dummen Sprüche wie „billiger Atomstrom“ nicht mehr fallen.
Meine, in diesem Zusammenhang hoffentlich neutrale, Beraterin fasst meine Fragen eigentlich sehr gut zusammen:
Atomkraftwerk Brokdorf.
Wieviel Subventionen hat der Betreiber im Laufe der vielen Jahre erhalten?
Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau?
Wie hoch sind die Kosten für die Lagerung und Entsorgung des gesamten Atommüll.
Wer trägt die Kosten?
Sie fragen nach den finanziellen Dimensionen des Kernkraftwerks Brokdorf. Die Folgekosten der Kernenergie sind komplex, da sie in Deutschland historisch zwischen den Betreibern und dem Staat aufgeteilt wurden.
Hier sind die konkreten Zahlen und Verantwortlichkeiten für den Standort Brokdorf.
Subventionen für den Betreiber
Es gab keine direkten Subventionszahlungen, die explizit und exklusiv auf den Namen „AKW Brokdorf“ ausgestellt wurden. Die Betreibergesellschaft (PreussenElektra, eine Tochter von E.ON) profitierte jedoch jahrzehntelang von massiven, systemweiten staatlichen Subventionen für die Atomkraft.
Dazu gehörten:
- Steuervorteile: Steuerfreie Rückstellungen für den späteren Rückbau der Anlagen.
- Forschung & Entwicklung: Die staatlich finanzierte Reaktorforschung und Infrastruktur.
- Risikoübernahme: Der Staat übernahm in der Vergangenheit oftmals die Kosten für gescheiterte oder experimentelle Projekte (z.B. den Schnellen Brüter in Kalkar oder die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe).
Studien (etwa vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft) beziffern die historischen staatlichen Förderungen der gesamten Atomenergie in Deutschland auf deutlich über 100 Milliarden Euro. Das AKW Brokdorf war als Teil dieses Systems zur Deckung des regionalen Energiegebrauchs ein direkter Profiteur dieser wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Kosten für den Rückbau (Abriss)
Der Betreiber PreussenElektra hat das Kraftwerk Ende 2021 abgeschaltet und ist gesetzlich für den vollständigen Rückbau verantwortlich.
- Für den Rückbau des AKW Brokdorf hat der Betreiber Rückstellungen in Höhe von rund 1,45 Milliarden Euro gebildet (Stand Ende 2022).
- Diese Summe teilt sich grob auf in den Nach- und Restbetrieb (ca. 629 Mio. Euro), den eigentlichen Abbau (ca. 291 Mio. Euro) sowie die Reststoffbearbeitung und Verpackung der Abfälle vor Ort (ca. 532 Mio. Euro).
Hintergrund: Die Berechnung der Endlagerkosten ist von vielen Variablen abhängig. Da die sichere Lagerung des Atommülls eine Aufgabe für viele Generationen ist, können Inflation und Verzögerungen beim Bau enorme Finanzierungslücken aufreißen.
Kosten für Lagerung und Entsorgung des Atommülls
Die Kosten für die Zwischen- und dauerhafte Endlagerung des gesamten deutschen Atommülls sind gewaltig. Der Bund schätzt, dass allein das geplante Endlager Konrad (für schwach- und mittelradioaktive Abfälle) bis zu 13 Milliarden Euro kosten wird. Die Suche und der Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle wird viele weitere Milliarden STEUERGELDER verschlingen.
- Die Betreibergesellschaft des AKW Brokdorf hat für ihren Anteil am produzierten Atommüll 1,482 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds eingezahlt.
- Mit dieser Einmalzahlung haben sich die Betreiber von der rechtlichen und finanziellen Verantwortung für die dauerhafte Lagerung freigekauft.
Wer trägt am Ende die Kosten?
Die Lasten sind durch ein Gesetz aus dem Jahr 2017 klar zwischen Konzernen und Staat getrennt worden:
- Rückbau und Abbau vor Ort: Diese Kosten trägt vollständig der Betreiber (PreussenElektra / E.ON) aus eigenen Unternehmensrückstellungen.
- Zwischen- und Endlagerung: Diese Kosten trägt operativ der Staat (und damit potenziell der Steuerzahler).
- Um diese Jahrhundertaufgabe zu finanzieren, haben alle deutschen AKW-Betreiber zusammen 24,1 Milliarden Euro (inklusive eines Risikoaufschlags) in den staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) eingezahlt.
- Der Bund ist nun alleinig für die Endlagerung zuständig. Sollte das Geld im KENFO-Fonds über die kommenden Jahrzehnte nicht ausreichen – etwa durch Verzögerungen bei der Endlagersuche oder drastische Baukostensteigerungen –, trägt der Steuerzahler das volle finanzielle Restrisiko.
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Zum Atomgesetz:
Wer trägt die Kosten bei eventuellen atomaren Unfällen durch Atomkraftwerke und /oder deren Abfälle?
Die finanzielle Realität:
Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von 2,5 Milliarden Euro ist bei einem schweren nuklearen Unfall verschwindend gering.
Die Schäden der Katastrophe von Fukushima werden von der japanischen Regierung auf über 150 Milliarden Euro geschätzt, unabhängige Wirtschaftsinstitute gehen von noch deutlich höheren Summen aus.
Da kein Energiekonzern der Welt Schäden in dieser Größenordnung aus eigenem Vermögen decken kann, würde der Betreiber bei einem Super-GAU in die Insolvenz gehen.
Den gigantischen Rest der Schadenssumme, der die Deckungssumme und das Firmenvermögen übersteigt, tragen faktisch der Staat (und damit der Steuerzahler) sowie die geschädigten Bürger, die auf ihren Verlusten sitzen bleiben.
Wer haftet bei Unfällen mit Atommüll?
Hier muss rechtlich nach dem aktuellen Standort und dem Status der Abfälle unterschieden werden:
- Innerhalb des Kraftwerks: Solange sich der Atommüll noch in den Anlagen des Betreibers befindet (z. B. im Abklingbecken des Reaktorgebäudes), liegt die volle Haftung beim Kraftwerksbetreiber unter den oben genannten Bedingungen.
- In den Zwischenlagern (Castor-Hallen): Die Verantwortung für die Zwischenlager (auch die an den Kraftwerksstandorten wie in Brokdorf) ist seit dem 1. Januar 2019 auf den Bund übergegangen. Sie werden von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betrieben. Bei Unfällen oder Leckagen in diesen Lagern haftet nun der deutsche Staat.
- Bei der Endlagerung: Sobald der Müll in ein Bundesendlager (wie das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle oder Schacht Konrad) überführt wird, liegt die alleinige Gefährdungshaftung beim Bund. Eventuelle Unfälle bei der Einlagerung oder spätere Umweltschäden über geologische Zeiträume hinweg werden vollständig aus Steuermitteln gedeckt.

