Bald können Männer, die mit der Größe ihrer Schwellkörper ein Problem haben, auch im neuen Elektroauto akustisch dies Passanten mitteilen.

Künst­li­che Mo­tor­ge­räu­sche fürs E-Auto

Manche Her­stel­ler si­mu­lie­ren den röh­ren­den Lärm des Ver­bren­ners mit Laut­spre­chern – jetzt wird das wohl of­fi­zi­ell zu­ge­las­sen

Von Bernward Janzing 3 min

Auch Elektroautos sollen Krach machen dürfen. Internationale Normungsgremien wollen es Autofirmen offiziell erlauben, in Elektroautos Lautsprecher einzubauen, die die Motorgeräusche eines Verbrenners nachahmen. Mit diesem Ansinnen, so warnt Holger Siegel vom Bundesverband gegen Motorradlärm, stehe „das zweite Hauptversprechen der Elektromobilität“ auf der Kippe – nämlich die Ruhe des Verkehrs.

Schon heute gibt es Hersteller, die damit werben, dass sie ihre Elektroautos künstlich lauter machen. Damit meinen sie jedoch nicht das Acoustic ­Vehicle Alerting System (AVAS), das seit 2019 vorgeschrieben ist und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde Geräusche abgibt, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Bei schnelleren Fahrten gelten bereits die Roll­geräusche als ausreichender Schutz.

Stattdessen sind einige Autobauer stolz darauf, zusätzlich „wohlklingende, emotionale und zum Fahrzustand passende Geräusche“ zu generieren – so eine Formulierung der Firma Porsche. Der „Porsche Electric Sport Sound“, so wirbt der Sportwagenhersteller, sei „geschickt komponiert und auf den Fahrzeugcharakter und Fahrzustand abgestimmt“. Die Technik lasse „den fahrzeugeigenen Antriebssound mit seinem innovativen Charakter außen und auch im Innenraum noch emotionaler und satter klingen“. Fazit der Firma: „Der Sound eines Porsche ist seine akustische Visitenkarte.“

Ähnlich agiert Mercedes-AMG. Die Firma betont, es gehe ihr auch beim Elektrofahrzeug darum, „einen markanten Sound zu kreieren, der die Charakteristik des Fahrzeugs unterstreicht und einen Wiedererkennungswert hat“. Ziel sei es, „dieses Sounderlebnis im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erreichen“. Bei solchen Techniken greifen Ingenieure ironischerweise auf Erfahrungen zurück, die sie mit Gegenschall im Abgasstrang gesammelt haben – allein mit dem Unterschied, dass sie ihre Erkenntnisse von einst nicht mehr zur Lärmminderung nutzen, sondern nun zur Lärmerzeugung.

Entwickler nutzen rechtsfreien Raum

Bisher ist die Geräuschentwicklung bei Elektroautos nicht gesondert geregelt. Weil die Fahrzeuge von Natur aus deutlich leiser sind als die Verbrenner, schienen entsprechende Normen schlicht überflüssig. Doch nun nutzen Entwickler diesen weitgehend rechtsfreien Raum aus: „Die Hersteller dürfen heute Elektroautos verkaufen, die die Geräuschkulisse eines V8-Motors nachahmen“, sagt Lars Schade, Experte für Lärmminderung im Verkehr beim Umweltbundesamt (UBA).

Bereits im Jahr 2024 hatte der Welt-Autoherstellerverband OICA vorgeschlagen, die aktuelle Regelungslücke zu schließen – allerdings nicht etwa durch engere Vorgaben, sondern dadurch, dass man Elektroautos auch ganz formal erlaubt, Motorlärm zu simulieren. Die Fahrzeuge sollen nach dem Wunsch der Lobby künftig auch offiziell ein sogenanntes Exterior Sound Enhancement Systems (ESES – wörtlich „äußeres Klangverstärkungssystem“) nutzen dürfen.

Zuständig für solche Regeln ist die Wirtschaftskommission der UN für Europa (UNECE). Sie verhandelt derzeit in Genf über Änderungen der Fahrzeuggeräusch-Regelungen. Die EU-Kommission und mehrere Mitgliedsstaaten würden die Pläne zwar gerne stoppen und eine zusätzliche Außenbeschallung bei E-Fahrzeugen nur dann zulassen, wenn sie eindeutig der Sicherheit dient – doch in der UNECE ist die Autolobby stark vertreten.

Um dieser Lobby Einhalt zu gebieten, müssten sich die Minister der EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Ablehnung einig sein, doch das sind sie nicht. Da zudem solche Beschlüsse zum internationalen Normungswesen oft unter dem Radar der Öffentlichkeit laufen, positioniert sich kaum ein Minister dazu. Auch eine Anfrage der taz beim Bundesverkehrsministerium blieb unbeantwortet. Sind die Entscheidungen der Normungsgremien aber erst einmal gefallen, sind dem nationalen Gesetzgeber die Hände gebunden – er kann dann nicht mehr einfach ausscheren.

Daher wird die neue Regel wohl kommen; die UNECE-­Arbeitsgruppe für Lärm wird nach Einschätzung von Be­obachtern die Zulässigkeit von ESES in Kürze beschließen. Immerhin konnten Kritiker wohl einen kleinen Verhandlungserfolg erzielen: Falls ein Fahrzeug mit einem ESES ausgerüstet ist, muss der Fahrer die Geräusche aktiv per Schalter freigeben. Damit soll verhindert werden, dass unbeabsichtigt während der Fahrt unnötige Geräusche entstehen. Nun hofft UBA-­Experte Schade auf einen gesellschaftlichen Gesinnungswandel, wenn sich das ­E-Fahrzeug in großem Stil durchsetzt – auf den Imagefaktor der „leisen ­Eleganz“.

Der Wunsch vieler Männer mit dem tiefer gelegtem Posing-Syndrom: Der eigene PenisKnochen.

Quelle

https://www.taz.de/!6154998

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