(Europa) Hier der originale Text der Verordnung:
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrt unterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und – personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewer be, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenver kehrssicherheit zu verbessern.
Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.
Artikel 2
(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßen verkehr:
a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,
▼M3 aa) ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, oder
▼B b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.

