Es kann nach dem (mutmaßlich) fehlerhaften Urteil des BGH JEDEN (!) treffen. (2)

(Deutschland) Der Münchner Strafverteidiger Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, hält die Entscheidung ebenfalls für »verfassungsrechtlich problematisch«: »Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen.

Man kann sich nicht einfach, wie hier der BGH, wenn es keine passende Rechtsgrundlage gibt, diese auf Basis einer dafür nicht gemachten Norm zusammenbauen.«


Das Urteil und der Link befindet sich unten.


[…]

Die Bürgerrechtler befürchten nun, dass das Urteil missbraucht werden könnte, um Handys von Verdächtigen selbst bei Bagatelldelikten zu entsperren.

»Wenn die Polizei die Maßnahme als verhältnismäßig einschätzt, dann dürfen sie das Handy eines Verdächtigen gleich vor Ort entsperren«, sagt Wang.

In Eilfällen könnte die Polizei sogar versucht sein, nicht einmal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss einzuholen. »Diese Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig.«

Die Grundrechte der Verdächtigen würden damit verletzt, sagt der Rechtsexperte. Außerdem verstoße das Urteil gegen die sogenannte JI-Richtlinie der EU (JI steht für Justiz/Inneres), die verhindern soll, dass private Daten bei Ermittlungen unverhältnismäßig ausgelesen werden.

(siehe ganz unten)

Quelle

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/bgh-urteil-darf-die-polizei-mich-zwingen-mein-handy-per-fingerabdruck-zu-entsperren-a-13a456a0-cf7a-4c11-a51d-729654108f7f?sara_ref=re-so-app-sh


https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=8&nr=141600&anz=1171&pos=265&Frame=4&.pdf



Symbolbild aus dem Internet

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