Was ich bereits seit sehr vielen Jahren erwarte… Schluß mit anonymem Hass & Hetze.

Es gibt im gewerblichen Bereich als auch im Vereinsrecht seit vielen Jahrzehnten die Pflicht für alle Veröffentlichungen ein rechtssicheres Impressum darzulegen. Auch wer für Veröffentlichungen rechtlich verantwortlich ist.

Da seit mehr als zwanzig Jahren auch Privatpersonen in der Öffentlichkeit ihre, teils justizabel bedenklichen, Meinungen darlegen, sollte es meinem rechtlichem Verständnis nach klar sein, mit offenem Visier zu surfen.

Nur das, was jemand auch in der regionalen Tageszeitung bereit ist mit seinem Namen zu veröffentlichen, sollte auch im Internet öffentlich zugänglich sein.

Da aber die wenigsten Eier in der Hose, ähm Zivilcourage, haben, sind anonym Hass und Hetze derart stark in der Öffentlichkeit, daß der Gesetzgeber ENDLICH (!) auch eine Impressumspflicht für private Veröffentlichungen einführen sollte.

Die Schweiz beginnt ENDLICH…


Die Schweizer Regierung in Form des Bundesrats und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wollen die Internetüberwachung massiv ausbauen. So sollen künftig auch Online-Dienste, die mindestens 5000 Nutzer haben, Metadaten wie IP-Adressen und Portnummern sechs Monate auf Vorrat speichern sowie der Polizei und Geheimdiensten beim Entschlüsseln von Inhalten helfen müssen. Neu hinzukommen wird dem Plan nach auch eine Auflage für solche Betreiber, User zu identifizieren.

Diese müssten eine Ausweis- oder Führerscheinkopie vorlegen oder zumindest eine Telefonnummer angeben. Für das Registrieren einer SIM-Karte besteht in der Schweiz – wie in Deutschland – bereits Ausweispflicht.

Die neuen Überwachungsvorschriften sollen nicht gesetzlich unter Mitspracherecht des Parlaments eingeführt werden, sondern über Novellen der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der zugehörigen Durchführungsbestimmung. Die VÜPF ist mit der hiesigen, ebenfalls seit Jahren heftig umstrittenen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vergleichbar.

Die beiden Schweizer Verordnungen regeln generell, welche Anbieter von Kommunikationsdiensten wann welchen Mitwirkungspflichten vor allem bei der Strafverfolgung unterliegen. Betroffene müssen dazu etwa Nutzer abhören, berechtigen Behörden Auskünfte erteilen sowie Daten über ihre Kunden sammeln und weitergeben. Die meisten und umfassendsten Auflagen galten bisher für klassische Telekommunikationsunternehmen wie Swisscom, Salt oder Sunrise sowie für E-Mail-Anbieter.

Durch neue Schwellenwerte will die Exekutive den Kreis der Verpflichteten nun deutlich aufbohren und der Anonymität im Internet den Kampf ansagen.


Quelle

Aus für Anonymität: Schweizer Online-Nutzer sollen sich identifizieren müssen | heise online

https://heise.de/-10377261

Symbolbild aus dem Internet

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