(Deutschland) Ein sehr guter und lesenswerter Aufsatz über die aktuelle Entwicklung und Implementierung. Hoffentlich wird „Law as Code“ nicht auch noch von VerwaltungsMenschen blockiert.
Wenn Menschen in den Verwaltungen über alles zu entscheiden hätten, würden wir heute noch in Höhlen wohnen. Allerdings blockieren und verlangsamen viele dieser Leute die positiven technischen Entwicklungen.
Später schreibe ich meine Erfahrungen mit dem neuen „Mein Justizpostfach“ für alle Bürger auf.
Das Fazit, ganz unten, für eine sehr kurze Zusammenfassung für langsame Leser.
Law as Code (LaC) ist ein Ansatz, rechtliche Vorschriften und Regeln direkt in maschinenlesbaren und ausführbaren Computercode zu übersetzen und damit rechtliche Prozesse zu automatisieren. Law as Code heißt: Gesetze werden parallel als Text und als maschinenausführbarer Code veröffentlicht. Was lange akademisches Gedankenspiel war, soll in Deutschland zur konkreten Modernisierungsstrategie werden. Derzeit stocken zwar die Reformpläne, perspektivisch dürfte die Entwicklung aber nicht aufzuhalten sein.
Steuerveranlagung, Sozialleistungen, Fördermittel, Genehmigungsverfahren – staatliches Handeln in der Verwaltung wird bereits jetzt durch IT-Systeme begleitet oder umgesetzt. Häufig dürfen IT-Systeme schon heute Verwaltungsakte erlassen. § 35 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes lautet: „Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.“ Ähnliche oder gleichlautende Vorschriften bestehen auch nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer. Daneben gibt es Vorschriften über automatisierte Entscheidungen im Sozialgesetzbuch, bei der datenbankgestützten Verwaltungsvollstreckung, in der Abgabenordnung, oder im Straßenverkehrsrecht, um nur einige zu nennen.
Law as Code überträgt Gesetze schon bei Veröffentlichung in maschinenausführbaren Code und verspricht die inkonsistente Interpretation durch Behörden und Unternehmen zu beenden. Der autorisierte amtliche Code fungiert als offizielle Umsetzung, während der klassische Gesetzestext seine Normkraft behält.
Die deutsche Rulemapping Group startet bereits Pilotprojekte, darunter schnellere Baugenehmigungen in Thüringen. Frankreich und Neuseeland setzen mit OpenFisca und Better Rules bereits produktive Systeme im Steuer- und Sozialrecht ein.
Deklarative Programmiersprachen ermöglichen nachprüfbaren Rechtscode, validiert durch maschinengestütztes Beweisen. Rule-based AI könnte darauf aufsetzen und Entscheidungen transparent automatisieren.
Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Auch hier wird de facto Gesetzestext in Programmcode übersetzt, allerdings ohne Standards und ohne zentrale Koordination. Jede Behörde, jedes Bundesland, oft sogar jedes Unternehmen interpretiert dasselbe Recht eigenständig und implementiert es neu. Die Folgen: Inkonsistenzen, hohe Implementierungskosten, Medienbrüche und Rechtsunsicherheit.
Die Zeit wäre reif
Ein Beispiel macht das Problem greifbar: In Neuseeland führte ein unklar formulierter Begriff im Holiday Pay Act dazu, dass HR-Software-Anbieter unterschiedliche Interpretationen in ihre Systeme einbauten – systematisch zugunsten der Arbeitgeber. 2018 entschieden die Gerichte, dass Milliardenbeträge an Löhnen nachgezahlt werden müssen. Der Schaden entstand nicht durch böse Absicht, sondern durch den strukturellen Bruch zwischen vagem Gesetzestext und präzisem Programmcode.
Im Bundesjustizministerium gibt es mittlerweile Gesetzgebungsbestrebungen, automatisierte Verwaltungsakte auch bei Ermessensentscheidungen zuzulassen. Aber ob mit oder ohne Ermessen – bei den genannten Vorschriften geht es um die Rechtsanwendung mithilfe von Informationstechnik. Die dabei anzuwendenden Gesetze sind spätestens seit den jüngsten Fortschritten im Bereich generativer KI maschinenlesbar, da sie aus natürlicher Sprache bestehen, die generative KI verarbeiten kann. Damit ließen sich also gesetzliche Vorgaben in Entscheidungsbäume und damit in Vorgaben an IT-Systeme umwandeln, inwiefern konkrete Lebenssachverhalte unter entsprechende Rechtsnormen zu subsumieren sind. Alternativ programmieren Menschen entsprechende Systeme nach ihrer Interpretation der jeweils relevanten Rechtsnorm, so wie es bisher der Fall war.
Aber ganz egal, ob IT-gestützte Rechtsanwendung auf der Interpretation von Gesetzestexten durch Menschen oder generativer KI beruht, es gibt ein Problem: In keinem Fall ist gewährleistet, dass die aus dem Gesetz abgeleitete Handlungsanweisung an die IT richtig und in jedem Fall gleich ist. Das müsste sie aber sein, denn Gesetze sind nun einmal abstrakte Vorgaben für jeden auf sie zutreffenden Sachverhalt. Wenn schon die Vorgabe unrichtig ist, ist die automatisierte Rechtsanwendung dies erst recht. Die Folge wären unterschiedliche Rechtsanwendungen oder eine Rechtsanwendung, die nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
Law as Code setzt genau hier an: Der Staat übernimmt selbst die Verantwortung für die technische Ausführbarkeit seiner Normen. Der Transformationsschritt vom Rechtstext zur formalen Logik wird Teil des normativen, also des Gesetzgebungsprozesses, nicht mehr nur eine nachgelagerte Aufgabe der technischen Umsetzung in der Verwaltungspraxis oder durch private Akteure.
Innovationsagentur SPRIND und konkrete Technik
In letzter Zeit rückte Law as Code in Deutschland erstmals aus dem akademischen Diskurs in die politische Praxis. Die Bundesregierung hat in ihrer Modernisierungsagenda digitale Gesetzgebung als zentralen Hebel für eine Verwaltungsreform identifiziert. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) soll die technische Umsetzung vorantreiben: Open-Source-Software zur Rechtscodierung, eine zentrale Bibliothek für digitale Gesetze und gemeinsame Schnittstellen sollen entstehen.
Der Bundestagsabgeordnete Ralph Brinkhaus (CDU) spricht von einer „Revolution unseres Rechtswesens“ und fordert zeitnahe Pilotprojekte. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt den Ansatz und erwähnt konkret die Rulemapping-Methode als mögliche Lösung für die digitale Ausarbeitung neuer Gesetze.
Die Berliner Rulemapping Group, gegründet von Professor Stephan Breidenbach von der Europa-Universität Viadrina, erhielt im April 2025 eine Finanzierung von 12 Millionen Euro – SPRIND beteiligt sich signifikant. Das Start-up transformiert Gesetze und Verwaltungsprozesse in ausführbaren Code und hat bereits die erste nach Artikel 21 des Digital Services Act europaweit zertifizierte Streitbeilegungsstelle für Social-Media-Plattformen implementiert. Das System verarbeitet Tausende Beschwerdefälle automatisiert – Ende zu Ende mit der Rulemapping-Technologie.
In Zusammenarbeit mit der Rulemapping Group startete das Bundesland Thüringen außerdem 2025 ein Pilotprojekt für schnellere Baugenehmigungen. Bislang dauern solche Verfahren durchschnittlich vier Jahre, da bis zu 24 Fachbehörden nacheinander eine Papierakte bearbeiten. Mit maschinenlesbaren Regelwerken können die Behörden parallel arbeiten und Gesetzesänderungen lassen sich per Drag and Drop einpflegen.
Konkrete Technik: Von OpenFisca bis Catala
Law as Code ist also längst nicht mehr nur Theorie. Und während Deutschland Ernst macht, zeigen bereits mehrere ausgereifte Plattformen im internationalen Raum, wie maschinenausführbares Recht praktisch funktioniert.
OpenFisca, ein seit 2011 entwickeltes Open-Source-Framework aus Frankreich, wurde beim World Government Summit als Innovation des Jahres ausgezeichnet. OpenFisca modelliert das französische Steuer- und Sozialrecht und wird bereits produktiv für die Steuer- und Sozialleistungssimulationen TaxIPP, LexImpact und MesAides eingesetzt. Das Framework dient bereits auf vier Kontinenten als Grundlage für Digitalisierungsprojekte: in Frankreich, Spanien, Neuseeland, Australien, Kanada, Tunesien und Mali. Es erlaubt, steuerliche und sozialrechtliche Berechnungen zu automatisieren und dabei jeden Rechenschritt nachzuvollziehen.
Die Programmiersprache Catala, entwickelt von Denis Merigoux am französischen Forschungsinstitut INRIA, übersetzt Gesetzestexte direkt in ausführbaren Code – Zeile für Zeile. Die Besonderheit: Der Code spiegelt die Struktur des Gesetzes exakt wider. Catala nutzt ein Verfahren aus dem Literate Programming, bei dem jeder Absatz des Gesetzes mit Code-Snippets annotiert wird. Der Proof-Assistent F*-Proof (gesprochen „F-Star“) verifiziert den Compiler formal, die Sprache für maschinengestütztes Beweisen stammt ebenfalls aus dem INRIA.
Catala kam schon bei zwei Proofs of Concept zum Einsatz: bei der Caisse Nationale des Allocations Familiales für die Berechnung aller französischen Sozialleistungen und bei der Direction Générale des Finances Publiques für die Einkommenssteuerberechnung. Bei der Implementierung der französischen Familienleistungen wurden Bugs im offiziellen System Cristal entdeckt – was den Wert formaler Modellierung anschaulich belegt.
Das von Jason Morris in Kanada entwickelte Open-Source-Tool Blawx macht Rules as Code für Nicht-Programmierer zugänglich. Blawx nutzt Google Blockly, eine visuelle Programmierumgebung ähnlich Scratch, als Frontend und s(CASP), eine Constraint-Answer-Set-Programming-Sprache, als Backend-Reasoner. Die Canada School of Public Service führt damit Experimente durch, etwa zur Modellierung von Urlaubsregelungen. Blawx kann Gesetze nicht nur ausführen, sondern auch Erklärungen generieren, die direkt auf die relevanten Gesetzesparagrafen verweisen.
Das kanadische Treasury Board nutzte Blawx außerdem bereits, um einen Entwurf für eine „Definition of Salary“-Verordnung unter dem Public Service Superannuation Act zu testen – erstmals wurde Rules as Code eingesetzt, um zu prüfen, ob eine Verordnung überhaupt das richtige Regelungsinstrument ist.
Neuseelands Regierung verfolgt derweil mit Better Rules einen übergreifenden Ansatz: Multidisziplinäre Teams aus Policy-Analysten, Juristen, Servicedesignern und Programmierern arbeiten zusammen. Der Prozess führt von Konzeptmodellen über Entscheidungsbäume zu Regelaussagen und schließlich zu Code. Der Wellington City Council wendet Better Rules bereits auf District Plans an.
Verifikation und Legitimation
Die meisten Law-as-Code-Plattformen nutzen deklarative Programmierparadigmen, da diese der Struktur von Gesetzen besser entsprechen als imperative Sprachen. Prolog-basierte Systeme wie Blawx mit s(CASP) ermöglichen logisches Schließen und können nicht nur vorwärts berechnen (Was folgt aus diesen Fakten?), sondern auch rückwärts (Welche Fakten müssen vorliegen, damit dieses Ergebnis gilt?). s(CASP) unterstützt zudem Constraint Solving und bietet erklärbare Reasoning-Pfade. Constraint Solving löst ein Problem nicht durch explizite Anweisungen, sondern übergibt einem Solver-Programmteil Bedingungen, die die gesuchte Lösung erfüllen muss. Domänenspezifische, speziell für das Recht entwickelte Sprachen wie Catala bilden den Fall-Ausnahme-Stil von Gesetzen direkt ab. Catala nutzt Standardannahmen und kann Präzedenzregeln zwischen Gesetzesabschnitten explizit modellieren. Hinzu kommen Python-Frameworks wie OpenFisca, das auf NumPy und Flask aufbaut. Das ermöglicht die einfache Integration in bestehende IT-Landschaften und bietet umfangreiche Bibliotheken für Berechnungen, Zeitreihen und Simulationen.
Ein Schlüsselelement ist aber die formale Verifikation: Catala hat die Fehlerfreiheit seines Compilers mit F* formal bewiesen, OpenFisca setzt auf umfangreiche Testsuiten, Blawx generiert für jede Antwort einen vollständigen Ableitungsbaum. Diese Techniken erhöhen die Zuverlässigkeit weit über das Niveau traditioneller Verwaltungssoftware hinaus.
Text bleibt Recht, Code autorisiert
In Deutschland wird Law as Code bisher als Hybridmodell verstanden. Der klassische Gesetzestext bleibt die maßgebliche Rechtsquelle – der maschinenausführbare Code erhält keinen eigenständigen Normrang, was bedeutet, dass bei Widersprüchen stets der Gesetzestext maßgeblich ist. Der Code fungiert als offizielle autorisierte Umsetzung. Fehler im Code bleiben rechtlich angreifbar, genauso wie fehlerhafte Gesetzesanwendung durch Behörden.
Die Schichtung von maschinenausführbarem Recht ermöglicht es, den rechtlichen Kern von konkreten Anwendungen zu trennen. Verschiedene Frontends können auf dasselbe normative Modell zugreifen.
Diese bewusste Begrenzung ist verfassungsrechtlich zentral: Sie verhindert, dass der Code faktisch an die Stelle des demokratisch legitimierten Gesetzgebers tritt. Das Demokratieprinzip verlangt, dass Normen vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen werden und für Bürger nachvollziehbar bleiben. Ein Rechtscode darf nicht zur Blackbox werden.
Gleichzeitig markiert dieses Modell einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel. Erstmals würde der Staat systematisch für die technische Operationalisierung seiner Gesetze einstehen. Für Unternehmen bedeutet dies: Regulatorische Pflichten müssen nicht mehr durch aufwendige Eigeninterpretation erschlossen werden, sondern beruhen auf einem verbindlichen maschinenlesbaren Regelwerk.
Praxisszenario Steuerrecht
Wie Law as Code praktisch wirken könnte, illustriert das Steuerrecht. Bereits heute werden Einkommensteuererklärungen weitgehend digital abgewickelt. Der rechtliche Kern bleibt jedoch textuell, während die operative Umsetzung in Formularlogik, Prüfregeln und Berechnungsalgorithmen ausgelagert ist. Diese Übersetzung geschieht in Finanzverwaltungen, durch ELSTER-Entwicklerteams und Steuersoftwareanbieter – oft mit subtilen Unterschieden.
Law as Code würde diesen Prozess neu ordnen: Die steuerrechtlichen Tatbestände lägen selbst als formales Regelwerk vor. Unternehmen und Bürger könnten ihre Daten gegen dasselbe normative Modell prüfen, das auch die Finanzverwaltung nutzt. Abweichungen, Rückfragen oder Einsprüche ließen sich direkt auf einzelne Regelkomponenten zurückführen. Das würde nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch mehr Transparenz und Akzeptanz steuerlicher Entscheidungen mit sich bringen.
Der Digitalcheck, seit 2022 von der DigitalService GmbH entwickelt und seit Januar 2023 für Bundesministerien verpflichtend, ist ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg. Er prüft die Digitaltauglichkeit von Gesetzesentwürfen und visualisiert deren Regelungslogik – eine Vorstufe zur vollständigen Formalisierung. Seit 2025 wird die Digitalcheck-Infrastruktur auch für EU-Interoperabilitätsbewertungen genutzt.
Kontrolle und Datenschutz
Ein zentrales Element von Law as Code ist die Governance-Frage. Wer ist verantwortlich für Erstellung, Pflege und Änderung des Rechtscodes? Anders als bei klassischer Verwaltungssoftware geht es um die technische Repräsentation demokratisch legitimierter Normen.
Parlamentarische Verfahren, Gesetzesbegründungen und Änderungsbeschlüsse müssten systematisch mit der Codeentwicklung verzahnt werden. Versionierung, Stichtagsregelungen und Übergangsfristen müssen im Code explizit abgebildet werden, um unterschiedliche Rechtsstände parallel handhabbar zu machen. Qualitätssicherung wird zur gemeinsamen Aufgabe von Juristen und Informatikern, ergänzt durch automatisierte Tests, Simulationen und formale Prüfungen.
Der Code als autorisierte Umsetzung muss nicht nur der Kontrolle durch Gerichte unterliegen, sondern schon bei der Entwicklung die Tatsache unterschiedlicher Rechtsstände adressieren – beispielsweise Übergangsfristen bei Gesetzesänderungen.
Rafael Laguna de la Vera, Direktor der SPRIND, betont: „Wir sind überzeugt, dass Rulemapping die öffentliche Verwaltung revolutionieren wird. Unser Ziel ist es, einen Rulemapping-Standard unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen, um eine breite Anwendung zu ermöglichen.“
Gerade in Deutschland bestehen allerdings besondere Herausforderungen durch die unterschiedlichen legislativen und exekutiven Zuständigkeiten: Im föderalen System Deutschlands bestehen Bundesgesetze, Landesrecht und kommunale Satzungen und sind entweder eigenständig anzuwenden oder bauen aufeinander auf. Law as Code entfaltet hier nur dann einen Mehrwert, wenn es auf Bundesebene sowie bei Abweichungen oder, bei deren Zuständigkeit für die Gesetzgebung, auf Landes- oder kommunaler Ebene strukturiert eingeführt wird.
Law as Code verschiebt die Grenze zwischen Normsetzung und Normanwendung und hat damit unmittelbar Auswirkung auf das verfassungsrechtlich geschützte Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Während Gesetze traditionell als Texte beschlossen und von Verwaltung und Gerichten interpretiert werden, enthält maschinenausführbarer Rechtscode bereits eine konkrete Operationalisierung. Damit stellt sich eine grundlegende rechtsstaatliche Frage: Wo endet der gesetzgeberische Wille und wo beginnt die technische Vorentscheidung?
Kritiker warnen, dass sich normative Entscheidungen unmerklich von Parlamenten zu Entwicklerteams verlagern könnten. Jede Modellierung eines Gesetzes erfordert Annahmen, Priorisierungen und Grenzziehungen – beispielsweise bei Ausnahmen, Rundungen oder Prüfsequenzen. Was im Gesetzestext offen formuliert ist, muss im Code eindeutig entschieden werden. Kritiker befürchten dadurch das Risiko einer illegitimen faktischen Vorfestlegung, die der demokratischen Kontrolle entzogen sein könnte.
Befürworter halten dagegen: Genau diese Vorentscheidungen finden heute bereits statt, allerdings intransparent und fragmentiert. Behörden und Softwareanbieter übersetzen Recht täglich in Code, ohne dass dieser Prozess öffentlich nachvollziehbar ist. Law as Code könne diesen Zustand nicht verschärfen, sondern erstmals sichtbar machen und damit überprüfbar gestalten. Voraussetzung sei allerdings, dass Rechtscode offen dokumentiert, versioniert und rechtlich angreifbar bleibt.
Der Streit um Law as Code ist damit kein technischer, sondern ein institutioneller. Er berührt die Frage, ob der Rechtsstaat bereit ist, die eigene Digitalisierung aktiv zu gestalten oder ob er weiterhin akzeptiert, dass zentrale normative Entscheidungen im Schatten technischer Implementierungen getroffen werden.
Datenschutz, KI und IT-Sicherheit
Auch datenschutzrechtlich ist Law as Code sensibel. Die automatisierte Anwendung von Rechtsnormen auf personenbezogene Daten fällt in den Anwendungsbereich der DSGVO, insbesondere bei automatisierten Einzelfallentscheidungen. Transparenzpflichten, Widerspruchsrechte und die Möglichkeit einer menschlichen Überprüfung müssen also von Anfang an berücksichtigt werden.
Ein zentrales Repository für Rechtscode wäre daher eindeutig kritische Infrastruktur. Seine Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit müssten besonders geschützt werden. Law as Code ist damit nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein sicherheitspolitisches Thema, das ein solides Fundament erfordert.
Die Kombination von Law as Code mit KI stellt außerdem Rule-based AI in den Raum – KI, die auf strukturierten Regelwerken operiert. Laut Till Behnke, dem CEO der Rulemapping Group, wäre der Verbund von KI und regelbasierten Prozessen (Rule AI) die Lösung, um komplexe Verwaltungsprozesse ohne die Halluzinationen statistischer Machine-Learning-Modelle zu automatisieren, dafür jedoch mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Law as Code ist klar von anderen IT-rechtlichen Konzepten abzugrenzen: Smart Contracts machen private Vereinbarungen technisch selbstvollziehend, oft auf Blockchains. Sie haben keine richterliche Korrekturmöglichkeit und sind für hoheitliche Normsetzung ungeeignet.
Klassisches Legal Tech wertet bestehendes Recht automatisiert aus, ohne selbst Teil der Rechtsquelle zu sein. Diese Werkzeuge, wie Dokumentenmanagement oder Textanalyse, arbeiten mit Recht – sie sind aber kein Recht. Law as Code zielt hingegen auf hoheitliche Normsetzung und deren nachvollziehbare, überprüfbare Anwendung. Der Code hat – als autorisierte Umsetzung – amtlichen Charakter.
Perspektiven und Auswirkungen für Behörden und Wirtschaft
Auf europäischer Ebene ist Law as Code noch kein eigenständiges Legislativprojekt. Viele nationale Gesetze setzen jedoch unionsrechtliche Vorgaben um. Maschinenlesbare Normen könnten hier erhebliche Vorteile bringen, beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Anwendung von Förderprogrammen oder Berichtspflichten.
Bislang fehlt allerdings eine verbindliche europäische Standardisierung. Ohne gemeinsame Formate droht Fragmentierung entlang nationaler Grenzen. Erst wenn sich gemeinsame semantische und technische Standards etablieren – etwa für Ontologien, Datenformate und Modellierungsprinzipien –, kann Law as Code sein volles Potenzial entfalten. Dr. Hakke Hansen, der die Law-as-Code-Initiative in der SPRIND leitet, verweist ebenfalls auf das fruchtbare, aber noch fragmentierte internationale Ökosystem: Es müsse eigentlich dazu ermutigen, den Kraftakt gemeinsam auf EU-Ebene anzugehen.
Die Rulemapping Group hat im November 2025 ihre Methode als offenen Standard in Form ihres mit finanzieller Unterstützung der SPRIND entwickelten Tools Rulemap Builder veröffentlicht. OpenFisca und Catala sind bereits Open Source. Diese Initiativen legen den Grundstein für ein europäisches Ökosystem maschinenausführbaren Rechts.
Auswirkungen auf Verwaltung, Wirtschaft und Rechtsmarkt
Das Versprechen erheblicher Effizienzgewinne für alle Beteiligten durch maschinenausführbares Recht liegt auf der Hand. Für Unternehmen würde es Complianceprozesse vereinfachen und Rechtsrisiken reduzieren. Gleichzeitig würde sich der Rechtsmarkt verändern: Tätigkeiten, die vor allem in der manuellen Übersetzung von Normen bestehen, könnten an Bedeutung verlieren, während Auslegung, Gestaltung und Streitbeilegung weiterhin zentral bleiben.
So könnten neue Berufsfelder entstehen: Legal Engineers, die Recht und Code gleichermaßen beherrschen. Eine Studie des INRIA zeigte, dass Juristen ohne Informatikkenntnisse bereits nach einem Crashkurs dazu in der Lage waren, Catala-Code zu interpretieren und einzuschätzen. Verwaltungsstrukturen müssten sich anpassen – von der individuellen Umsetzung zur Pflege gemeinsamer normativer Modelle.
Fazit
Langfristig ist Law as Code weniger ein einzelnes Digitalisierungsprojekt als eine Infrastrukturentscheidung des Staates. Ähnlich wie offene Register oder elektronische Identitäten würde maschinenausführbares Recht eine neue Basisschicht staatlicher Handlungsfähigkeit bilden.
Der Erfolg hängt aber nicht allein von technischer Machbarkeit ab, die an vielen Stellen bereits bewiesen wurde, sondern von politischem Willen, institutioneller Kooperation und rechtlicher Selbstbegrenzung. Gelingt es, Recht maschinenlesbar zu machen, ohne seine demokratische und rechtsstaatliche Qualität zu verlieren, könnte Law as Code zu einem tragenden Element des digitalen Rechtsstaats werden.
Quelle: HEISE plus
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