Nach dem nagativen Beschluss des Herstellers bez des Akku-Produktfehler, schrieb ich ihm heute Folgendes:

    Guten Tag Herr T.

    Ich verstehe natürlich Ihre Position. 

    Wenn Sie sich bitte die Drohne ansehen wollen. 

    Ist das normal, das die Halterung für den Rotor gebrochen ist? 

    Mmh, zuvor war sie noch am Gehäuse. 

    Bei all den Schäden mit LiIo Akkus, bezahlen zB. die Hausratversicherungen bei einem Brand in der Garage durch einen eBike Akku. Oder auch WohngebäudeVersicherungen. 

    Klar. 

    Interessant ist aber das sich ALLE Versicherer das Geld von den Kosten der Folgeschäden, durch Akkus verursacht, von den Herstellern im Rahmen des ProdukthaftungsGesetzes wieder zurückholen. 

    Das bedeutet wir können das im Rahmen einer kostenfreien Reparatur der Drohne, nicht des Akkus, erledigen. 

    Oder im Rahmen des Rechtweges. 

    Ich bitte höflich, drei Faktoren bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. 

    1) Der Reparaturaufwand ist überschaubar. Das Material sind kleine Euro Beträge. 

    2) Durch meinen besten Freund, Fachanwanlt im Bereich Handelrecht, würde ich das ganze auch über mehrere Instanzen durchziehen. Die Drohnen Community ist durch die öffentliche Berichterstattung sicher interessiert. Es wird sicher nicht der einzige Absturz einer Drohne sein. 

    3) Mein Bekannter, Markus Brauck, Leiter des Ressort Wirtschaft /Netzwelt von „DER SPIEGEL“ hat eben in einem Telefonat sein Interesse bekundet. Er möchte das Thema sehr gern verfolgen und später im SPIEGEL darüber berichten. 

    Bitte höflich um Ihre Rückmeldung. 

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