Die Drohne ist ja durch das plötzliche aufblähen des Akkus zum Absturz gebracht worden.
Mein Bekannter, Bernd stand ja direkt daneben und wollte den offenen Akku nach dem Absturz schon anfassen.
Die Korrespondenz mit dem Hersteller war für mich noch nicht fruchtbar.
Dann habe ich dem Mitarbeiter geschrieben:
Bringt ein Hersteller ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt, haftet er für Folgeschäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz setzt kein Verschulden voraus. Der Hersteller haftet für Körper-, Gesundheits- und Sachschäden. Bei Sachschäden muss die Sache für den privaten Gebrauch bestimmt gewesen sein.
Der Hersteller haftet 10 Jahre lang (§§ 1, 13 ProdHaftG) für Körper- und Sachschäden, wenn diese auf einen Produktfehler zurückzuführen sind.
Leider konnte der Mitarbeiter keinen Folgeschaden erkennen. Mmh.
Er sollte sich die Bilder noch einmal anschauen…
Also alles abgelehnt. Schade…